Ordnung der Kindertagesstätte

(1) Präambel

Wir heißen Sie herzlich in unserer Kindertagesstätte (KiTa) willkommen. Für die Arbeit in unserer Einrichtung gelten die gesetzlichen Regelungen des Landes NRW mit den vereinbarten Bildungsgrundsätzen und die folgende Ordnung der Kindertagesstätte (Ordnung) im Zusammenhang mit unserer Konzeption in der aktuellen Fassung.

Soweit in dieser Ordnung von „Eltern“ die Rede ist, umfasst dies alle Erziehungs- und Personensorgeberechtigten.

 

(2) Gültigkeit

Die Ordnung der Kindertagesstätte gilt für alle Eltern und Sorgeberechtigten dieser Einrichtung. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass auch weitere Bezugspersonen (z.B. Gäste oder Abholer) mit den Regeln der KiTa vertraut sind.

Die aktuelle Fassung der Hausordnung ist immer in der Kindertageseinrichtung und auf der Homepage einsehbar. Über das Erscheinen einer neuen Version wird per Aushang informiert.

 

(3) Kindergartenjahr, Öffnungs- und Schließungszeiten

Das Kindergartenjahr beginnt zum 01. August eines Jahres und endet zum 31. Juli des darauf folgenden Jahres.

Die regelmäßigen Öffnungszeiten und die Tage, an denen die Einrichtung geschlossen ist (Schließungszeiten), werden nach Anhörung des Elternbeirates vom Träger festgelegt und durch einen Aushang bekannt gegeben. Schließungszeiten sind insbesondere in Ferienzeiten, an Feiertagen und an Fortbildungstagen des pädagogischen Teams möglich. Die Schließzeiten werden den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben. In der Regel sind dies drei Wochen der Sommerferien, über Weihnachten/ Neujahr, ggf. Rosenmontag sowie Fortbildungstage sog. Konzeptionstage) des pädagogischen Teams.

Bitte beachten Sie, dass trotz guter Planung personelle Engpässe auftreten und kurzfristige Schließungen oder Kürzungen der Betreuungszeit notwendig werden können. Der Träger ist berechtigt, aus betrieblichen oder personellen Gründen die Öffnungszeiten zu ändern oder die Einrichtung bzw. einzelne Gruppen vorübergehend zu schließen. Die Eltern werden hierüber unverzüglich informiert.

 (4) Bring- und Abholzeiten

Die Kinder sollen die Kindertagesstätte regelmäßig besuchen. Das gibt ihnen Sicherheit und ermöglicht gruppendynamische Prozesse. Für ein rechtzeitiges Bringen und Abholen der Kinder ist unbedingt Sorge zu tragen.

Zwischen 8:45 Uhr und 14 Uhr ist „KiTa-Alltag“. Kommen und Gehen (aber auch Telefonate) in dieser Zeit stören die Routine der Kinder. Besprechen Sie Ausnahmen von diesen Zeiten unbedingt mit dem pädagogischen Team. Informieren Sie das Team der KiTa bei Fehlen Ihres Kindes bitte bis 8:45 Uhr, vorzugsweise über die KiTa-App (Stay Informed) oder per Telefon.

Die tägliche Betreuungszeit richtet sich nach dem Vertrag, den Sie abgeschlossen haben:

  • 7.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr bei einem 35-Stunden-Vertrag (geteilte Öffnung),
  • 7.00 bis 14.00 Uhr bei einem 35-Stunden-Vertrag (Blocköffnung),
  • 7.30 bis 14.30 Uhr bei einem 35-Stunden-Vertrag (Blocköffnung),
  • 7.00 bis 16.00 Uhr bei einem 45-Stunden-Vertrag.
  • 7.30 bis 16.30 Uhr bei einem 45-Stunden-Vertrag.

(5) Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht auf dem Weg von und zur Einrichtung obliegt alleine den Eltern. Die Aufsichtspflicht der Kindertagesstätte beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an das pädagogische Team. Die Aufsichtspflicht endet mit Übergabe des Kindes an die Eltern oder der zur Abholung berechtigten Person. Die sorgeberechtigten Personen sind dazu verpflichtet, dem Personal schriftlich aufzulisten, wer das Kind abholen darf. Ältere Geschwister dürfen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ihr Geschwisterkind abholen.

Die Aufsichtspflicht des Trägers bzw. des pädagogischen Personals besteht nicht, wenn die Eltern oder die von den Eltern beauftragten Begleitpersonen das Kind zu einer Veranstaltung begleiten oder dort mit ihm anwesend sind.

 

(6) Versicherung

Die in der Kindertageseinrichtung betreuten Kinder sind durch die gesetzliche Unfallkasse des

Landes NRW versichert:

  • auf dem direkten Weg zur Kindertageseinrichtung, sowie auf dem direkten Weg nach Hause,
  • während des Aufenthaltes in der Kindertageseinrichtung innerhalb der Öffnungszeit,
  • bei allen Tätigkeiten, die sich aus dem Besuch der Kindertageseinrichtung ergeben, z.B. im Gebäude, auf dem Gelände und außerhalb der Kindertageseinrichtung, auch bei externen Unternehmungen oder Festen.

Eltern sind verpflichtet, einen Unfall, den das Kind auf dem Weg zur oder von der Kindertagesstätte hat, unverzüglich zu melden, damit der Meldepflicht gegenüber der Unfallversicherung nachgekommen werden kann. Gleiches gilt für einen Unfall in der Kindertageseinrichtung, der erst zu Hause bemerkt wird.

Kleidungsstücke, Taschen und Ähnliches sollten mit vollem Namen des Kindes gekennzeichnet sein. Verlust, Verwechslung, Beschädigung und/oder Beschmutzung der Kleidung und andere mitgebrachte Gegenstände sind durch die Kindertagesstätte nicht versichert. Wir empfehlen, keine Wertgegenstände mitzubringen. Es besteht Haftungsausschluss, d.h. die Kindertagesstätte kann nicht zur Kostenübernahme herangezogen werden.

 

(7) Umgang mit Krankheiten

Grundsätzlich gehören kranke Kinder nicht in eine Kindertagesstätte! Zum einen sollten Ihre Kinder sich in Ruhe erholen können, zum anderen ist es nicht akzeptabel, die Ansteckung anderer Kinder und des pädagogischen Teams zu riskieren. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die (mit dem Betreuungsvertrag) ausgehändigte Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz. Alle Eltern sind verpflichtet sich ausreichend mit den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes vertraut zu machen und die Hinweise der jeweils aktuellen Belehrung zum Infektionsschutz korrekt umzusetzen.

Kinder dürfen nach Krankheit wiederkommen, wenn sie 24 Stunden (ohne Einwirkung von Medikamenten) beschwerdefrei sowie wirklich gesund und erholt sind. Hierbei ist zwingend die Bringzeit (bis 8.45 Uhr) zu beachten. Sind die obengenannten 24 Stunden nicht bis zur Bringzeit abgelaufen, dürfen die Kinder erst am darauffolgenden Tag gebracht werden.

Sollte es im Falle einer Magen- und Darminfektion dazu kommen, dass mehr als fünf Kinder betroffen sind und infolgedessen eine Meldung an das Gesundheitsamt gemacht werden muss, dürfen die betroffenen Kinder nach 48 Stunden Symptomfreiheit zurück in die KiTa kommen.

Fällt ein Kind im Laufe des Tages durch gesundheitliche Einschränkungen auf, ist das pädagogische Team berechtigt, das Kind abholen zu lassen. Gleiches gilt, wenn ein Kind nach Krankheit nicht ausreichend erholt ist, um dem KiTa-Alltag gewachsen zu sein. Eltern (oder andere benannte Bezugspersonen) müssen jederzeit telefonisch für Notfälle erreichbar sein.

 

(8) Medikamentengabe

Das pädagogische Team der Kindertagesstätte übernimmt generell keine Medikamentengabe. Sollte eine Medikation im Rahmen einer Erkrankung notwendig sein, kann einer Einzelfallentscheidung in Betracht gezogen werden, um dem Kind die Teilnahme in der Kindertagesstätte zu ermöglichen.

Hierzu bedarf es einer ärztlichen Verordnung und einer schriftlichen Vereinbarung mit der Einrichtung. Eltern sind in diesen Fällen in der Bringschuld (Informationsweitergabe bei veränderten medizinischen Situationen, Prüfung der Menge/ Haltbarkeit von Medikamenten etc.)!

 

(9) Umgang mit Unfällen und Zeckenstichen

Im Falle von Unfällen und Zeckenstichen werden die Eltern schnellstmöglich kontaktiert, um das weitere Vorgehen abzustimmen. In Notfällen wird zunächst erste Hilfe geleistet und der Rettungsdienst alarmiert. Eltern sind selbstverständlich selbst verantwortlich, täglich nach möglichen Zecken an ihren Kindern zu schauen.

 

(10) Sonnenschutz, angemessene Kleidung und Wechselwäsche

Die Kinder müssen im Sommer bereits eingecremt in die Kindertagesstätte kommen. Das pädagogische Team trägt nach der Mittagsruhe erneut Sonnencreme auf. Hierfür müssen die Eltern jedes Kindes eigene (mit Namen versehene) Sonnencreme mitbringen. Die Eltern achten selbst auf Haltbarkeit und ausreichende Menge.

Eltern sorgen für eine wetterangemessene Kopfbedeckung (im Sommer einen Sonnenhut o.ä. und im Winter eine Mütze). Ihr Kind braucht in der KiTa feste Hausschuhe und Gummistiefel sowie Matsch-Kleidung. Achten Sie bitte generell auf angemessene Kleidung (leicht anzuziehen und dem Wetter angepasst), die Ihr Kind kennt. Geben Sie neben Fäustlingen bitte nur dann Fingerhandschuhe mit, wenn Ihr Kind diese selbstständig anziehen kann. Sorgen Sie bitte außerdem dafür, dass ausreichend Wechselwäsche, Windeln und Feuchttücher vorhanden sind. Fehlende oder unpassende Kleidung kann dazu führen, dass Sie Ihr Kind nicht nach draußen kann oder Sie es sogar abholen müssen. Beachten Sie, dass niemand für Verschmutzungen, Schäden oder Verlust der Kleidung haftet.

 

(11) Mitgebrachte Dinge

Schnuller, Spielzeuge, Kuscheltiere und andere von zu Hause mitgebrachte Dinge können schnell zu Konflikten führen. Bitte erkundigen Sie sich beim pädagogischen Team, was diesbezüglich die aktuell geltenden Regeln sind. Kinder bringen grundsätzlich kein Bargeld sowie keine elektronischen Spielzeuge, Tablets, Smartwatches, Kameras oder gar Handys mit in die Kindertagesstätte.

 

(12) Geburtstage

In den Gruppen werden die Geburtstage aller Kinder gefeiert, hierfür wird auch ein Kuchen (o.ä.) vorbereitet. So kann das Team Sorge tragen, dass alle Geburtstage gleich ausfallen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kein eigener Kuchen (oder eine andere Geburtstagsüberraschung) mitgebracht werden darf.

 

(13) Mitgebrachte Speisen und Lebensmittelhygiene

Das pädagogische Team kontrolliert nicht grundsätzlich, ob Kinder (beispielsweise bei Ausflügen) mitgebrachte Speisen teilen. Sollte ein Kind nicht von den Speisen anderer Kinder essen dürfen und diesbezüglich von den Erzieherinnen überwacht werden müssen, bedarf es der ausdrücklichen Anordnung der Eltern.

Um Gefahren zu vermeiden, haben sich alle Eltern bei mitgebrachten Speisen immer an folgende Grundsätze zu halten. Verzichten Sie auf Speisen, die mit rohen Eiern hergestellt werden, sowie auf Speisen mit Mett und Tartar. Rohmilch und Vorzugsmilch müssen abgekocht sein. Achten Sie bitte unbedingt darauf nur Produkte mitzubringen, die ein ausreichendes Mindesthaltbarkeitsdatum besitzen. Achten Sie darüber hinaus auf die korrekte Lagerung von Lebensmitteln. Speisen, die grundsätzlich im Kühlschrank lagern, müssen auch gekühlt transportiert werden. Besonders bei Speiseeis ist die ausreichende Kühlung wichtig. Sollte dies nicht gewährleistet werden können, verzichten Sie bitte darauf, es zur Kindertagesstätte mitzubringen. Bereiten Sie Speisen erst an dem Tag zu, an dem sie mitgebracht werden.

Zu guter Letzt weisen wir darauf hin, dass Kinder grundsätzlich keine Süßigkeiten in die Kindertagesstätte mitbringen dürfen.

 

(14) Hilfe in der Küche und bei der Reinigung

Die Kindertagesstätte ist regelmäßig auf Hilfe in der Küche und bei der Reinigung angewiesen. Wir sind sehr dankbar, wenn Eltern hier einspringen. Dennoch müssen wir darauf bestehen, dass die Aufgaben entsprechend einiger Vorgaben erfüllt werden. Informationen hierzu erhalten Eltern vor den Einsätzen gesondert. Für Mithilfe in der Küche ist es erforderlich, dass Eltern an der (jährlich angebotenen) Infektionsschutzbelehrung teilnehmen.

 

(15) Parkplatz

Besuchern der Kindertagesstätte (alle Eltern/Verwandten/Freunden/…)  ist das Parken auf dem Parkplatz gestattet, dabei sind folgende Regeln zu beachten:

  • Das Tor ist als Rettungsweg stets freizuhalten.
  • Während der KiTa Öffnungszeiten darf, nur kurz (ca. 15 Minuten) geparkt werden.
  • Auf dem Parkplatz ist in besonderem Maße auf die Kinder zu achten.
  • Um die Übersichtlichkeit und somit die Sicherheit auf dem Parkplatz zu erhalten, ist Parken nur im Bereich der vier markierten Parkflächen gestattet.
  • Die KiTa leistet keinen Winterdienst. Die Nutzung bei Schnee und Glätte ist nicht erlaubt bzw. erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr (keine Haftung)!
  • Das gesetzliche Halteverbot entlang der Straße gilt auch für Besucher der KiTa.
  • Stellen Sie den Motor ab, denn das Laufenlassen stört Nachbarn sowie Kinder und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Entsorgen Sie keinen Müll auf dem Parkplatz: das Wegwerfen von Bananenschalen, Verpackungen, „Kippen“ etc. ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

Alle Mitglieder der Elterninitiative sind verpflichtet, ihren Gästen (anderen den Parkplatz nutzenden Personen) die Regeln mitzuteilen.

 

(16) Fahrrad- und Kinderwagenparkplatz

Roller, Laufräder, Fahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel, sowie Kinderwagen werden bitte ausschließlich in der Fahrrad- und Kinderwagenhütte abgestellt. Bei Diebstahl übernimmt der Träger keine Haftung. Auf dem Gelände der Kindertagesstätte dürfen nur KiTa-Fahrgeräte genutzt werden.

 

(17) Informationsfluss

Bitte achten Sie auf Informationen über die KiTa-App „Stay Informed“, sowie Aushänge, Hinweisschilder und Infomails. Auf diesem Weg nehmen das pädagogische Team, der Vorstand und der Elternbeirat Kontakt mit Ihnen auf. Eine persönliche Ansprache erfolgt in der Regel nicht, Eltern sind also selbst verantwortlich, Informationen zu erhalten. Außerdem ist die Kindertagesstätte über Besonderheiten und Veränderungen (neue Adresse, Bankdaten, Erreichbarkeit, Abwesenheiten, Gesundheit o.ä.) zu informieren. Aushängende Listen mit Namen und Daten dürfen aufgrund der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) nicht fotografiert werden. Bei KiTa-Festen werden Fotos nur vom eigenen Kind gemacht. Es ist ausdrücklich untersagt, Bilder, auf denen andere Personen zu sehen sind, weiterzuverwenden oder zu verbreiten.

 

(18) Gespräche untereinander und mit dem pädagogischen Team

Bitte versuchen Sie Gespräche in den Bring- und Abholzeiten auf die wichtigsten Informationen zu beschränken. In dieser Zeit brauchen die Kinder besonders die Aufmerksamkeit des pädagogischen Teams. Vereinbaren Sie für längere Gespräche gerne einen Termin.

Um den Geräuschpegel niedrig zu halten, bitten wir Sie, sich für längere Gespräche mit anderen Eltern einen geeigneten freien Raum zu suchen.

 

(19) Vorbildfunktion und Aufmerksamkeit aller

Seien Sie Vorbilder für alle Kinder. Machen Sie sich mit den Regeln vertraut und achten Sie auf Einhaltung der Regeln. Das betrifft den freundlichen Umgangston untereinander, den pfleglichen Umgang mit Räumlichkeiten und Ausstattung, sowie umsichtiges Verhalten zur Sicherheit aller. Achten Sie beispielsweise darauf, dass Ihre Kinder die Fußmatte im Eingangsbereich nutzen und den Dreck nicht durch das Haus tragen. Erlauben Sie Ihren und anderen Kindern nicht die Eingangstüre allein zu nutzen und achten Sie darauf, dass kein Kind mit Ihnen aber ohne seine Aufsichtsperson das Haus verlässt. Zu den Kinderregeln gehört auch, dass nur sitzend an den Tischen gegessen wird, aufgeräumt wird, bevor man nach Hause geht, niemand wild durchs Haus tobt oder ungefragt den Schaukelsack nutzt.

 

(20) Kosten und Mitarbeit

Monatlich werden immer zum 15. pro Kind eingezogen. Sie setzten sich wie folgt zusammen:

  • 20 € Mitgliedsbeitrag „Elterninitiative KiTa Hackenberg e.V.“
  • 6 € Kostenbeitrag zum Frühstücksbuffet (ab 1.8.24 – 10 Euro)
  • 55 € Kostenbeitrag zur Mittagsverpflegung

Sowohl das Essensgeld als auch der Mitgliedsbeitrag sind über 12 Monate zu zahlen. Unter folgenden Umständen ist eine Rückerstattung des Essensgeldes möglich:

  • Essensgeldrückerstattungen sind ab einer Abwesenheit von mindestens 21 aufeinanderfolgenden Tagen möglich (Schließungszeiten der KiTa werden nicht gerechnet).
  • Der Wunsch nach Rückerstattung muss vorab bzw. bei langanhaltender Krankheit umgehend, schriftlich per Mail an leitung@kita-hackenberg.info gemeldet werden.
  • Für die Rückzahlung von 1 Euro pro KiTa-Tag muss ein Formular ausgefüllt werden. Dieses erhalten Sie bei der Kindergartenleitung. Die Auszahlung (Überweisung auf Ihr Konto) erfolgt ausschließlich für die Tage, an denen die Einrichtung geöffnet ist.
  • Die Rückzahlung erfolgt im Folgemonat nach Ende der Abwesenheit.

Pro Familie werden zwei Arbeitsstunden pro Monat gefordert. Diese können über das Jahr verteilt abgeleistet werden. Es finden Aktionstage für Eltern statt, an denen Arbeitsstunden geleistet werden können. Außerdem informieren Aushänge über eventuellen Unterstützungsbedarf, sowie monatliche Mails über die KiTa-App. Für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Ausgleich von 25 € je Stunde zu zahlen. Dieser Betrag wird zum 01. August (nach Ablauf des KiTa-Jahres) eingezogen.

Mitgliedsbeitrag, Verpflegungsgeld, Arbeitsstunden sowie Ausgleichszahlung werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen und des Bedarfs der Einrichtung beschlossen. Bitte rechnen Sie damit, dass dynamische Anpassungen von Zeit zurzeit nötig sind.

Alle aufgeführten Kosten sind unabhängig vom Kindergartenbeitrag, der monatlich an die Stadt Remscheid entrichtet wird.

 

(21) Beschwerdemanagement

Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern bemüht sich das pädagogische Team um das Wohl Ihrer Kinder. Vieles wird zur gegenseitigen Zufriedenheit gelingen, manches vielleicht nicht. In unserer Einrichtung gibt es daher die Möglichkeit, kritische Aspekte, Ideen, Eindrücke, Fragen und Anmerkungen mitzuteilen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: das Gespräch mit Leitung, Mitarbeitenden, Elternbeirat, Vorstand oder die Schriftform über die Elternbeirats-Briefkästen, den Haus-Briefkasten sowie per E-Mail. Außerdem können Sie uns bei der jährlichen Elternumfrage eine Rückmeldung geben. Im Falle einer Beschwerde, sind wir dazu verpflichtet ein Beschwerdeverfahren durchzuführen. Den Ablauf finden Sie im oberen Flur vor dem Leitungsbüro.
Wichtig ist: nur wenn wir miteinander kommunizieren, kann etwas verändert werden.

 

(22) Elternbeirat

In der KiTa gibt es einen gewählten Elternbeirat. Er nimmt eine beratende Funktion wahr. Die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben des Elternbeirats sind durch die Grundsätze des §9a KiBiz (Elternmitwirkung in der Kindertageseinrichtung) geregelt.

 

(23) Schutzauftrag

Zum Schutz der Kinder hat der Gesetzgeber §8a SGB VIII (zu Kindeswohlgefährdung) geschaffen. Als Konsequenz aus diesem Gesetz werden die Erzieher/innen, die Leitung oder auch der Vorstand der KiTa Hackenberg nachdrücklich das Gespräch mit der/den Personenberechtigten suchen und ggf. auf die Inanspruchnahme weiterführender Hilfe hinwirken, falls dies nötig erscheint. Dies wird stets mit der gebotenen Sorgfalt und Vertraulichkeit erfolgen und ist nicht primär als Eingriff in die Privatsphäre, sondern als Hilfe für das Kind zu verstehen.

 

(24) Besuche in der KiTa

Wir freuen uns immer sehr, wenn ehemalige Kinder oder Geschwisterkinder uns besuchen
kommen. Die Besuche sind vormittags zwischen 7.30 – 12.30 Uhr oder nachmittags zwischen 14.00 – 16.00 Uhr möglich.
Die Besuche müssen vorher mit der jeweiligen Gruppe abgesprochen werden. Die evtl. anfallenden Kosten für ein Mittagessen betragen z.Z. 2,50 Euro.

 

(25) In Kraft treten

Der Verein Elterninitiative KiTa Hackenberg e.V. ist Träger der Kindertagesstätte. Der Vorstand hat die vorstehende Hausordnung in Zusammenarbeit mit Elternbeirat und pädagogischem Team beschlossen. Die Hausordnung der Kindertageseinrichtung tritt sofort in Kraft. Gleichzeitig verliert die bestehende Hausordnung mit sämtlichen Änderungen ihre Gültigkeit.

 

Remscheid, März 2023